Der Weg zur Kur

Was müssen Sie tun, um eine ambulante Kur von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen? *
- Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine ambulante Kur verschreiben.
- Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Nach Zustimmung der Kasse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kurverwaltung auf. Wir informieren Sie über alle wichtigen Details und vermitteln Ihnen ein Zimmer.
- Sprechen Sie mit der Kurverwaltung den Anreisetag ab, damit lhre Termine mit dem Badearzt und der Physiotherapie abgestimmt werden können.
- Achten Sie darauf: Eine von der Krankenkasse bezahlte Kur dauert im Schnitt 21 Tage. Ihre Zuzahlung beträgt nach dem gegenwärtigen Stand der Informationen 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsblattgebühr.
- Während der gesamten Kur werden Sie badeärztlich betreut.
Gut zu wissen
Die Kur ist weiterhin eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dank der Härtefallregelung müssen viele Patienten nicht die volle Zuzahlung leisten. Sie haben alle 3 Jahre Anspruch auf eine Kur, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Bei akuter Verschlechterung oder einer anderen Krankheit können Sie auch in kürzeren Abständen eine Kur bewilligt bekommen. Bestehen Sie auf eine schriftliche Begründung, und legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein, sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden. Die eigenfinanzierte Kur ist eine sinnvolle Alternative und eine Investition in Ihre Gesundheit.
Kurverwaltung Bad Suderode
Felsenkellerpromenade 4
06507 Bad Suderode/Harz
Telefon 03 94 85 / 5 10, Fax 03 94 85 / 4 85
info@bad-suderode.de
Bei Ablehnung des Kurantrages hilft Widerspruch
Häufigster Grund der Krankenkassen, um eine Reha- oder Vorsorgemaßnahme abzulehnen:
"Die wohnortnahen Möglichkeiten sind nicht ausgeschöpft". Wird ein Kurantrag abgelehnt, lohnt sich in vielen Fällen der Widerspruch oder ein persönliches Vorsprechen bei der Kasse. Dazu hat man einen Monat Zeit. Eine nochmalige ärztliche Stellungnahme über Dringlichkeit
und die medizinische Notwendigkeit der Kur erhöht die Aussicht auf Erfolg.
Ein Brief an die Krankenkasse sollte folgende Sätze enthalten:
• Ich bin mit der Ablehnung meines Kurantrages nicht einverstanden.
• Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung vom (Datum) für
meinen Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach
§ 23,2 SGB V vom (Datum) ein.
• Ich bitte Sie, den damals beigefügten Arztbericht und die neuerliche
Stellungnahme noch einmal genau zu überprüfen.
• Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich um eine Leistung der
Krankenkassen handelt, die alle drei Jahre gewährt werden kann.
Immerhin:
80 Prozent aller zunächst abgelehnten Kuranträge werden dann doch noch von den Krankenkassen akzeptiert.
(Quelle: Deutscher Heilbäderverband e.V.)
* Für die Heilanzeigen 1 bis 3 (Hauptindikationen) können Sie bei Ihrer Kasse eine ambulante Kur beantragen.







